ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

 

§ 1 Präambel

 

Albert Karl oHG, Zeppelinstraße 3, 97228 Rottendorf, vertreten durch die Gesellschafter Thomas Karl und Holger Karl (nachfolgend „Verkäufer/in“ genannt), bietet in ihrem Onlineshop (abrufbar unter: www.kaffeekarl.de) Kaffee, diverse Spezialitäten, Automatenfüllprodukte und weiteres Zubehör an.

 

§ 2 Geltungsbereich, Änderung                                              

 

1.        Die nachfolgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen der Verkäuferin und dem jeweiligen Kunden und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Verkäuferin hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.

 

2.        Sie gelten sowohl gegenüber von Verbrauchern als auch gegenüber von Unternehmern. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die die Bestellung zu Zwecken vornimmt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

3.        Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die Verkäuferin wird dem Kunden die Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten mitteilen und ihm diese übermitteln. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung keine Zustimmung des Kunden zu den geänderten Geschäftsbedingungen, ist die Verkäuferin dazu berechtigt, das jeweils betroffene Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbeziehungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.

 

4.        Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Geschäftsbedingungen bedürfen grundsätzlich mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung.

 

5.        Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:

 

a)        individuelle Vereinbarungen

b)       diese allgemeinen Geschäftsbeziehungen

c)        die gesetzlichen Regelungen.

 

§ 2 Abwicklung des Kaufvertrages, Leistungsumfang, Leistungsort

 

1.        Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist der Warenverkauf durch die Verkäuferin an den Kunden.

 

2.  Der Kunde kann über die Website der Verkäuferin eine Bestellung der Ware vornehmen. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Kunde, nach Hinzufügen der Artikel in den Warenkorb, Eingabe seiner Daten und Wahl der Zahlungsmodalitäten, den „Zahlungspflichtig bestellen“-Button betätigt.

3.        Der Vertragstext und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden nach der Bestellung per E-Mail übersandt. Darüber hinaus können Kunden, welche ein Kundenkonto angelegt haben, ihre jeweiligen Bestellungen über das Kundenkonto jederzeit nach Vertragsschluss aufrufen

 

4.        Alle Preisangaben im Onlineshop verstehen sich als Brutto-Europreise inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

5.        Mit Abschluss des Vertrages wird die Zahlung des Kaufpreises sofort fällig. Der Kunde hat die Möglichkeit zwischen verschiedenen Zahlungsmodalitäten zu wählen.

 

6.        Die Versandkosten trägt der Kunde, sofern die Bestellung den Mindestbestellwert nicht überschreitet . Der Kunde hat, je nach Verfügbarkeit, die Möglichkeit zwischen verschiedenen Versand- und Lieferoptionen zu wählen.

 

7.        Die Lieferfristen ergeben sich aus der Artikelbeschreibung. Lieferzeitangaben sind jedoch unverbindlich, soweit sie nicht von dem Verkäufer ausdrücklich zugesichert wurden.

 

8.        Die Verkäuferin ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages ihrerseits den Leistungsgegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit der Verkäuferin für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Die Verkäuferin wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und diesem eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Die Verkäuferin behält sich für diesen Fall vor, eine preislich und qualitativ gleichwertige Ware anzubieten, mit dem Ziel, einen neuen Vertrag über den Kauf der preislich und qualitativ gleichwertigen Ware abzuschließen.

 

9.        Der Kunde wird, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, die bestellten Waren nach Erhalt unverzüglich untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Waren sowie die jeweilige Funktionsfähigkeit. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind, müssen der Verkäuferin unverzüglich mitgeteilt werden. Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

 

10.   Mängel der Waren, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung gem. Absatz 9 nicht feststellbar sind, müssen der Verkäuferin unverzüglich nach deren Entdeckung mitgeteilt werden, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

 

 

§ 3 Pflichten des Kunden

 

1.        Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen Geschäftsbedingungen.

 

2.        Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen. Die Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich grundsätzlich aus dem jeweiligen Angebot und diesen Bedingungen. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend.

§ 4 Gewährleistung und Haftung

 

1.        Für etwaige Mängel stehen dem Kunden gesetzliche Gewährleistungsrechte zu, es sei denn, in diesen Bedingungen ist etwas anderes bestimmt. Für Verbraucher werden die Gewährleistungsrechte durch diese Geschäftsbedingungen nicht beschränkt.

 

2.        Sofern der Kunde Unternehmer ist, beträgt die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB für neue Artikel abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Verbraucher gilt im Fall von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.

 

3.        Die Verkäuferin haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.

 

4.        Die Haftungsbeschränkungen nach den vorangegangenen Nummern 2 und 3 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im letztgenannten Fall ist die Haftung summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, es sei denn, die Verkäuferin hat Vorsatz zu vertreten.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt, Gefahrübergang

 

1.        Ist der Kunde Unternehmer, so geht beim Versendungsverkauf die Gefahr bereits mit Übergabe an das Transportunternehmen auf ihn über. Bei Verbrauchern liegt der Gefahrübergang erst bei Übergabe der Ware an den Kunden vor.

 

2.        Ist der Kunde Verbraucher, so bleibt die an ihn gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Verkäuferin.

 

3.        Im Falle von Kunden, die Unternehmer sind, behält sich die Verkäuferin das Eigentum an dem jeweiligen Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor, die bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, der Übergabe des Liefergegenstandes an den Kunden oder aus der gesamten Geschäftsverbindung zwischen den Parteien entstanden sind. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen zugunsten Dritter, Beschlagnahmen oder Verfügungen durch Dritte hat der Kunde auf das Eigentum der Verkäuferin hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Notwendige Kosten, die der Verkäuferin aufgrund einer von ihr gemäß § 771 ZPO erhobenen Klage entstehen, sind vom Kunden im Rahmen der gesetzlichen Kosten- und Gebührenvorschriften zu tragen, wenn Kostenersatz von dem Dritten nicht zu erlangen ist. Das gleiche gilt für Kosten anderer notwendiger Maßnahmen und Aufwendungen. Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand auch vor Übergang des Eigentums im ordentlichen Geschäftsgang zu verkaufen oder zu verarbeiten. In diesen Fällen gilt Folgendes: Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde an die Verkäuferin bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktur-Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Im Falle von Miteigentum der Verkäuferin umfasst die Abtretung jedoch nur einen Forderungsanteil, der dem Miteigentumsanteil der Verkäuferin entspricht. Die Verkäuferin verpflichtet sich, die Abtretung nicht offenzulegen und die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in Rückstand gekommen ist. Unter dieser Voraussetzung bleibt der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Kunde ist zu jedem Zeitpunkt verpflichtet, die Verkäuferin über die Forderungen gegen Dritte aus den Weiterverkäufen umfassend Auskunft zu erteilen.

 

§ 6 Verzug und Verzugskosten

 

1.        Kunden, die nicht Verbraucher sind, geraten in Verzug, wenn sie innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet haben.

 

2.        Verbraucher geraten ebenso innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug, wenn Sie auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung hingewiesen werden.

 

3.        Die Verkäuferin ist berechtigt, für jede Mahnung pauschale Mahnkosten in Höhe von 2,50 € gegenüber Kunden geltend zu machen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Mahnkosten bleibt ausdrücklich vorbehalten.

 

§ 7 Höhere Gewalt

 

Die Verkäuferin ist von der Leistungspflicht in Fällen von höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Pandemien, Epidemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.

 

§ 8 Schlussbestimmungen

 

1.        Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt.

 

2.        Auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen Geschäftsbeziehungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, sofern der Kunde Unternehmer ist. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

 

3.        Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten betreffend des Vertragsverhältnisses ist der Firmensitz der Verkäuferin in Deutschland, sofern die Parteien Kaufleute sind.

 

4.        Die Verkäuferin ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

5.        Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter.

 

 

Stand: 16.12.2024